Jugendschutz in Gastronomie und Shisha-Bar
Stand: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt, welche Getränke und Tabakwaren an Jugendliche abgegeben werden dürfen. Die Alterskontrolle liegt immer beim Betrieb – auch wenn Gäste digital bestellen.
Alkohol
Bier, Wein, Sekt und Mischungen daraus dürfen ab 16 Jahren abgegeben werden (die bisherige Ausnahme ab 14 Jahren in Begleitung der Eltern steht politisch zur Abschaffung – prüft den aktuellen Stand). Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke – auch Cocktails und Alkopops – erst ab 18.
Shisha und Tabak
Tabakwaren, nikotinhaltige Erzeugnisse sowie E-Zigaretten und E-Shishas – auch nikotinfreie – dürfen an unter 18-Jährige nicht abgegeben werden; empfehlenswert ist „ab 18“ für alle Shishas, auch tabakfreie. Außerdem und Minderjährigen darf das Rauchen in Gaststätten nicht gestattet werden. Beachtet zusätzlich die Regeln eures Bundeslands zum Nichtraucherschutz – in vielen Ländern dürfen Minderjährige Raucherräume bzw. Rauchergaststätten gar nicht betreten.
Auf der Karte kennzeichnen
Ein klarer Hinweis hilft Team und Gästen: In Hungrimo markiert ihr Getränke mit „ab 16“ oder „ab 18“; im Warenkorb erscheint ein Hinweis zur Alterskontrolle. Artikel mit „ab 18“ (z. B. Shisha, Spirituosen) zeigen wir aus Rücksicht auf das Tabakwerbeverbot nur auf der Tisch-Karte vor Ort, nicht auf der öffentlichen Website, und nie zur Abholung – markiert Tabakprodukte deshalb immer mit „ab 18“.
Häufige Fragen
Wer prüft das Alter bei QR-Bestellungen?
Euer Personal – beim Servieren. Die digitale Bestellung ersetzt die Alterskontrolle nicht.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; im Zweifel helfen IHK, DEHOGA, Lebensmittelüberwachung oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
Kennzeichnung einfacher pflegen mit Hungrimo
Allergene, Zusatzstoffe, Preisaushang und Alters-Hinweise einmal pflegen – überall gleich angezeigt. Für die Richtigkeit der Angaben bleibt ihr verantwortlich.
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