Allergene in der Gastronomie kennzeichnen: Was Pflicht ist
Stand: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.
Seit Ende 2014 müssen Gastronomiebetriebe ihre Gäste auch bei loser Ware über die 14 Hauptallergene informieren. Grundlage sind die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und in Deutschland die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV).
Die 14 Hauptallergene
Anzugeben sind: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg/kg bzw. 10 mg/l), Lupinen und Weichtiere. Maßgeblich ist, was tatsächlich im Gericht steckt – auch in Soßen, Dressings und Panaden.
In welcher Form?
Die Information muss für Gäste leicht zugänglich sein – zum Beispiel direkt auf der Speisekarte, über Fußnoten mit Legende oder in einer separaten Allergenliste. Eine mündliche Auskunft ist möglich, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt, die Gäste auf Nachfrage einsehen können, und gut sichtbar auf diese Möglichkeit hingewiesen wird.
Digital kennzeichnen
Eine digitale Speisekarte darf die Allergene zeigen, solange Gäste sie unmittelbar und leicht abrufen können. Die Information muss aber auch Gästen ohne eigenes Gerät zugänglich sein – haltet deshalb zusätzlich eine gedruckte Übersicht bereit oder weist auf die Auskunft beim Personal hin, gestützt auf eine schriftliche Dokumentation. In Hungrimo wählt ihr die Allergene je Gericht per Klick aus; Gäste sehen sie am Gericht, können danach filtern, und die Druckkarte enthält die Legende automatisch.
Typische Fehler
Rezepte werden geändert, die Kennzeichnung nicht. Zukaufprodukte (Brot, Soßen) werden vergessen. Und das Team kennt die Liste nicht. Tipp: Bei jeder Rezeptänderung die Allergene direkt mitpflegen – digital geht das in Sekunden.
Häufige Fragen
Muss ich auch „Spuren von“ angeben?
Hinweise auf unbeabsichtigte Spuren sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für Allergiker hilfreich. Wenn ihr sie angebt, dann einheitlich und nachvollziehbar.
Wer ist für die Angaben verantwortlich?
Der Betrieb, der die Speisen abgibt. Hungrimo stellt nur die Technik bereit.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; im Zweifel helfen IHK, DEHOGA, Lebensmittelüberwachung oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
Kennzeichnung einfacher pflegen mit Hungrimo
Allergene, Zusatzstoffe, Preisaushang und Alters-Hinweise einmal pflegen – überall gleich angezeigt. Für die Richtigkeit der Angaben bleibt ihr verantwortlich.
Kostenlos vormerken