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hungrimo

Zusatzstoffe auf der Speisekarte kennzeichnen

Stand: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Neben Allergenen müssen bestimmte Zusatzstoffe bei loser Ware kenntlich gemacht werden – etwa bei Softdrinks, Wurstwaren, Saucen oder Desserts. Üblich sind Ziffern am Gericht und eine Legende auf der Karte.

Was gekennzeichnet wird

Zu den typischen Angaben gehören: mit Farbstoff, mit Konservierungsstoff, mit Antioxidationsmittel, mit Geschmacksverstärker, geschwefelt, geschwärzt, gewachst, mit Phosphat, mit Süßungsmittel, enthält eine Phenylalaninquelle, koffeinhaltig und chininhaltig. Grundlage ist die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV); „koffeinhaltig“ und „chininhaltig“ stammen aus dem Aromenrecht. Welche Angabe nötig ist, ergibt sich aus den Zutaten – fragt im Zweifel euren Lieferanten nach der Spezifikation.

Ziffern und Legende

Bewährt hat sich: Ziffer hochgestellt am Gericht (z. B. „Cola ¹¹“), dazu eine Legende auf jeder Kartenseite oder am Ende. Wichtig ist eine einheitliche Nummerierung auf allen Karten – auch auf Aushang und Website.

Digital einfacher

In Hungrimo wählt ihr Zusatzstoffe je Gericht aus. Die Nummern erscheinen am Gericht, die Legende wird automatisch erzeugt – auf der digitalen Karte, der Druckkarte und dem Preisaushang gleich.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Getränke?

Ja. Gerade Softdrinks enthalten oft Farbstoffe, Koffein oder Süßungsmittel, die zu kennzeichnen sind.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; im Zweifel helfen IHK, DEHOGA, Lebensmittelüberwachung oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Kennzeichnung einfacher pflegen mit Hungrimo

Allergene, Zusatzstoffe, Preisaushang und Alters-Hinweise einmal pflegen – überall gleich angezeigt. Für die Richtigkeit der Angaben bleibt ihr verantwortlich.

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