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hungrimo

Preisaushang in der Gastronomie: Was die Preisangabenverordnung verlangt

Stand: 11.10.2026 · Lesezeit ca. 2 Min.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet Gaststätten, ihren Gästen Preisverzeichnisse für Speisen und Getränke zugänglich zu machen und neben dem Eingang ein Preisverzeichnis anzubringen, aus dem die Preise der wesentlichen angebotenen Speisen und Getränke hervorgehen.

Was in den Aushang gehört

Die wesentlichen Speisen und Getränke mit Gesamtpreisen – also inklusive Umsatzsteuer und Bedienung. Bei Getränken ist die Angabe der Menge üblich und empfehlenswert (z. B. 0,3 l). Der Aushang gehört neben den Eingang und muss gut sichtbar und lesbar sein.

Auf dem Tisch oder beim Personal

Zusätzlich müssen Preisverzeichnisse auf den Tischen ausliegen oder dem Gast vor der Bestellung bzw. auf Wunsch beim Bezahlen vorgelegt werden. Eine digitale Karte per QR-Code ist eine bequeme Ergänzung – für Gäste ohne Smartphone sollte es trotzdem eine gedruckte Karte geben.

Immer aktuell

Der häufigste Fehler: Die Preise ändern sich, der Aushang nicht. Hungrimo erzeugt den Preisaushang auf Knopfdruck aus eurer aktuellen Karte – einfach drucken und aufhängen.

Häufige Fragen

Reicht ein QR-Code am Eingang?

Ein QR-Code allein ersetzt den lesbaren Aushang nicht. Hängt beides auf: Aushang mit den wichtigsten Preisen und QR-Code zur vollständigen Karte.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern; im Zweifel helfen IHK, DEHOGA, Lebensmittelüberwachung oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

Kennzeichnung einfacher pflegen mit Hungrimo

Allergene, Zusatzstoffe, Preisaushang und Alters-Hinweise einmal pflegen – überall gleich angezeigt. Für die Richtigkeit der Angaben bleibt ihr verantwortlich.

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